EJO Borna gGmbH | Jugendhilfestationen (JHS) | Flexible ambulante Hilfen (FLEX)
Jugendhilfestationen (JHS)
Einrichtungen der EJO-Borna gGmbH
Die Jugendhilfestationen in Torgau, Eilenburg, Oschatz und Schkeuditz befinden sich jeweils in zentral in den jeweiligen Ortschaften gelegenen Wohnungen. Es werden von dort aus verschiedene ambulante Betreuungsangebote angeboten und gegebenenfalls sinnvoll und bedarfsgerecht miteinander kombiniert.
Das Hilfeangebot orientiert sich an den tatsächlichen Notlagen junger Menschen und deren Familien.
Angebotspalette:
- Erziehungsbeistandschaften
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE)
- Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
Standorte und Kontakt:
- FLEX/JHS Oschatz
Bahnhofstr. 40 | 04758 Oschatz | Tel/Fax 03435 62 29 29 - FLEX/JHS Torgau
Bahnhofstr. 15 | 04860 Torgau | Tel 03421 71 73 27 | Fax 03421 71 72 96 - FLEX/JHS Eilenburg
Steinstr. 49 | 04838 Eilenburg | Tel 03423 75 80 439 | Fax 03423 75 86 15 - FLEX/JHS Schkeuditz
Merseburger Str. 6 | 04435 Schkeuditz | Tel 03420 43 72 877 | Fax 03420 43 72 878
Ausführliche Informationen zu den Jugendhilfestationen entnehmen Sie dem entsprechenden PDF-Download auf unserer Seite Konzepte.
EJO-Borna gGmbH
Büro Bereichseitung
Dorfstr. 15
04889 Gn. Schildau, Probsthain
Tel.: 034221 56 76 88
Fax: 034221 56 76 89
Mail: schuffenhauer@jugendhilfe-obernjesa.de
Mail: steiniger@jugendhilfe-obernjesa.de
Büro Bereichseitung
Dorfstr. 15
04889 Gn. Schildau, Probsthain
Tel.: 034221 56 76 88
Fax: 034221 56 76 89
Mail: schuffenhauer@jugendhilfe-obernjesa.de
Mail: steiniger@jugendhilfe-obernjesa.de
Lage und Standorte
Die 4 ambulanten Teams arbeiten von Anlaufstellen/Büros aus, die in Torgau, Oschatz, Eilenburg und Schkeuditz liegen.
Die 4 ambulanten Teams arbeiten von Anlaufstellen/
Aufträge haben folgende gesetzliche Grundlagen:
Aufgenommen wird auf der Grundlage von § 30 und § 31 SGB VIII.
Aufgenommen wird auf der Grundlage von § 30 und § 31 SGB VIII.
Kosten:
Es gilt der aktuelle Kostensatz für die Fachleistungsstunde laut Entgeltvereinbarung mit dem Landkreis Nordsachsen.
Es gilt der aktuelle Kostensatz für die Fachleistungsstunde laut Entgeltvereinbarung mit dem Landkreis Nordsachsen.
Kooperation mit dem Jugendamt:
Grundlage für die Betreuung und Begleitung durch die Flexiblen ambulanten Hilfen ist der Hilfeplan gemäß § 36 SGB VIII und dessen Fortschreibung. Dies geschieht in Kooperation mit dem Jugendamt auf der Grundlage dieses Hilfeplanes, der gemeinsam mit Familie und Kind aufgestellt worden ist. In individuell vereinbarten Zeitabschnitten kommt es zu Informationsaustausch und Fortschreibung des Hilfeplanes.
Grundlage für die Betreuung und Begleitung durch die Flexiblen ambulanten Hilfen ist der Hilfeplan gemäß § 36 SGB VIII und dessen Fortschreibung. Dies geschieht in Kooperation mit dem Jugendamt auf der Grundlage dieses Hilfeplanes, der gemeinsam mit Familie und Kind aufgestellt worden ist. In individuell vereinbarten Zeitabschnitten kommt es zu Informationsaustausch und Fortschreibung des Hilfeplanes.
Aufnahme:
Nach Anfrage des Jugendamtes bei der Leitung oder bei den Mitarbeitern der Teams direkt findet ein gemeinsames Gespräch zum Kennenlernen mit dem Kind/Jugendlichen und der Familie statt. Das Jugendamt legt den 1. Hilfeplan bzw. frühere Diagnose-, Behandlungs- und Betreuungsberichte vor, um gemeinsam mit der Familie die Aufträge für die Zusammenarbeit zu formulieren.
Nach Anfrage des Jugendamtes bei der Leitung oder bei den Mitarbeitern der Teams direkt findet ein gemeinsames Gespräch zum Kennenlernen mit dem Kind/
Download
EJO-Borna-Konzept FLEX/JHS (PDF)
EJO-Borna-Konzept FLEX/JHS (PDF)